Kita-Gebühren
Kindergarten
Kinderkrippe
Geschwisterbonus
Wir gewähren einen Geschwisterbonus von 14€ pro Monat, wenn ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung betreut wird.
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Beitragszuschuss Kindergarten
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat seit 01.04.2019 einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt 100€ pro Monat. Dieses wird ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt gewährt.
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Beitragszuschuss Kinderkrippe
Für alle Familien, die ihr Kind in einer Kinderkrippe betreuen lassen, gewährt der Freistaat das "Bayerische Krippengeld" bis zu 100€. Dieses muss direkt beim "Zentrum Bayern Familie und Soziales" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/fragen/index.php
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